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   OLG Hamburg, 15.11.2007 - 3 U 231/06   

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https://dejure.org/2007,14062
OLG Hamburg, 15.11.2007 - 3 U 231/06 (https://dejure.org/2007,14062)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.11.2007 - 3 U 231/06 (https://dejure.org/2007,14062)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. November 2007 - 3 U 231/06 (https://dejure.org/2007,14062)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreichende Bestimmtheit der Wendung im Unterlassungsantrag "wie das auf der Webseite www.xyz.de geschieht"; Vorliegen einer Mitbewerber-Eigenschaft i.R. von Wettbewerbsverstößen bei Branchenidentität; Einordnung des § 43 Abs. 5 S. 1 Gesetz über den Verkehr von ...

  • Judicialis

    GG Art. 12; ; AMG § 43 Abs. 5 Satz 1; ; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; ZPO § 253

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausreichende Bestimmtheit der Wendung im Klageantrag "wie das auf der Website www.xyz.de geschieht" - Mitbewerber-Eigenschaft im Sinne des UWG - Verfassungsmäßkeit des Versandhandelsverbots mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 241/03

    Prostitutionswerbung und Jugendschutz

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.11.2007 - 3 U 231/06
    Und ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht zwischen zwei Unternehmern dann, wenn sie versuchen, gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten den anderen (den Verletzten) beeinträchtigen, d. h. in seinem Absatz behindern oder stören kann (BGH GRUR 2002, 902 - Vanity-Nummern, GRUR 2006, 1042 - Kontaktanzeigen m. w. Nw.).
  • BVerfG, 11.02.2003 - 1 BvR 1972/00

    Impfstoffversand- und Werbeverbot verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.11.2007 - 3 U 231/06
    Auch das BVerfG hat die Bedeutung einer persönlichen Beratung durch den Apotheker für den Gesundheitsschutz hervorgehoben, soweit Arzneimittel ohne ärztliche Beratung abgegeben werden (BVerfG NJW 2003, 1027).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.11.2007 - 3 U 231/06
    Und ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht zwischen zwei Unternehmern dann, wenn sie versuchen, gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten den anderen (den Verletzten) beeinträchtigen, d. h. in seinem Absatz behindern oder stören kann (BGH GRUR 2002, 902 - Vanity-Nummern, GRUR 2006, 1042 - Kontaktanzeigen m. w. Nw.).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 1/98

    Kontrollnummernbeseitigung II

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.11.2007 - 3 U 231/06
    Dieser Umstand berücksichtigt nur die Branchenidentität, bei deren Vorliegen ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen Gewerbetreibenden auch verschiedener Wirtschaftsstufen (wie hier auf der Hersteller- und Einzelhandelsebene) allerdings bestehen kann (BGH GRUR 2001, 448 - Kontrollnummernbeseitigung II m. w. Nw.).
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 215/02

    Diabetesteststreifen

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.11.2007 - 3 U 231/06
    (b) Von den Marktverhaltensregelungen sind die Marktzutrittsregelungen zu unterscheiden (BGH WRP 2005, 1240 - Diabetesteststreifen).
  • BGH, 25.04.1991 - I ZR 134/90

    Anzeigenrubrik I - Irreführung/sonst

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.11.2007 - 3 U 231/06
    Bei einem solchen "insbesondere"-Verhältnis kann dieser Antragsteil gedanklich als Minus im verallgemeinerten Antragsteil enthalten sein, so z. B. wie in dem Sachverhalt der vom Landgericht zitierten Entscheidung (BGH GRUR 1991, 772 - Anzeigenrubrik I).
  • BGH, 07.05.1998 - I ZR 214/95

    Umgelenkte Auktionskunden

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.11.2007 - 3 U 231/06
    Die Anforderungen an das konkrete Wettbewerbsverhältnis sind gerade im Hinblick auf die bloße Beeinträchtigungsmöglichkeit durch die Verletzungshandlung zu Recht in ständiger Rechtsprechung sehr gering (BGH GRUR 1999, 177 - Umgelenkte Auktionskunden, BGH a. a. O. - Kontaktanzeigen, jeweils m. w. Nw.) und vorliegend, wie oben ausgeführt, ohnehin gegeben.
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